QuadTours

Mittelhessen

Tel. Team Taunus: + 49 152 319 429 48

Tel. Team Vogelsberg: + 49 151 155 152 55

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma QuadTours Mittelhessen, Carsten Weiser, Carsten Will

Quadtouren und Quadevents:

Allgemeine Geschäftsbedingungen geführte Quad-Touren

1. Allgemeines

Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad-Touren der Firma QuadTours Mittelhessen, Carsten Weiser, Carsten Will (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch ihre Unterschrift auf dem Nutzungsvertrag an, dass sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides gem. Ziff 3 der AGB verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.Die Nutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Quads und die Teilnahme an einer Quadtour ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Für die Führung eines Quads benötigt der Teilnehmer eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B/3, welche vor der Tour vorgelegt wird. Der Teilnehmer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und die Straßenverkehrsordnung zu beachten, sowie Störungen am Quad, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können unverzüglich dem Tourguide zu melden und selbst keinen Versuch zu unternehmen, Störungen zu beheben oder sonstige Veränderungen vorzunehmen. Er haftete selbständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden oder Vertragsverletzungen haftet der Fahrer gem. Ziff. 6 der AGBs in voller Schadenhöhe. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Anweisungen des Tourguides ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, der bezahlte Tourpreis verfällt als Vertragsstrafe.

3. Pflichten und Haftung des Veranstalters

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeuges durch den zuständigen Tourguide. Der Veranstalter haftet nicht für das Fehlerhalten anderer Teilnehmer.

4. Zeit, Dauer und Buchung Touren

Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der jeweiligen Tourenbeschreibung. Bei weniger als 5 Teilnehmern kann sich die Tourdauer verringern. Buchungen sind online oder direkt beim Veranstalter möglich.

5. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourenbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm/Sturmhaube (Leihgebühr 5,00€), Benzin und ein ortskundiger Tourguide. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.

6. Versicherung

Die zur Verfügung gestellten Quads – sind lediglich Haftpflicht – aber nicht kaskoversichert. Für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter im Außenverhältnis, im Innenverhältnis hat jedoch der Teilnehmer den Veranstalter freizustellen. Des Weiteren haftet der Teilnehmer selbständig und uneingeschränkt für alle Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße.

7. Rücktritt / Stornierung

Im Falle der Stornierung oder bei Nichtantritt einer Tourbuchung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

– mehr als 7 Kalendertage vor Tourstart: 75% des Tourpreises,

– bei 7 und weniger als 7 Kalendertage vor Tourstart: 100% des Tourpreises.

Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen.

Die Stornierung kann nur schriftlich (per E-Mail) erfolgen

Ein bereits im Voraus vollständig bezahlter Tourpreis an den Veranstalter ist dem Teilnehmer im Falle des Rücktrittes bei mehr als 7 Kalendertagen insoweit zu 25 % durch den Veranstalter zu erstatten.

Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Quad auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis in Form eines Gutscheines erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Ebenso besteht auch für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

Der Veranstalter haftet nicht für das Fehlerhalten anderer Teilnehmer.

Muss eine Tour auf Grund eines Unfalls abgebrochen werden, besteht für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch.

8. Sonstiges

Da die Touren auch bei kaltem und / oder regnerischen Wetter stattfinden können, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und gegebenenfalls Ersatzkleidung mitzunehmen.

9 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist 61200 Wölfersheim (Team Wetterau) bzw. 35647 Waldsolms (Team Waldsolms). Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.